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   BAG, 07.11.1984 - 4 AZR 286/83   

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https://dejure.org/1984,885
BAG, 07.11.1984 - 4 AZR 286/83 (https://dejure.org/1984,885)
BAG, Entscheidung vom 07.11.1984 - 4 AZR 286/83 (https://dejure.org/1984,885)
BAG, Entscheidung vom 07. November 1984 - 4 AZR 286/83 (https://dejure.org/1984,885)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eingruppierung von Erster Verkäuferin - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale - Tätigkeitsbeispiel - Unbestimmte Rechtsbegriffe - Einkaufsbefugnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1985, 731
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 07.11.1984 - 4 AZR 286/83
    Von dieser Prüfung sind die Gerichte im vorliegenden Fall auch nicht deshalb entbunden, weil die Parteien die Klägerin übereinstimmend als 1. Verkäuferin ansehen; denn die Parteien eines Rechtsstreits können tarifliche Rechtsbegriffe nicht unstreitig stellen (vgl. BAG 29, 364 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Insoweit kann es der Senat bei einer pauschalen Überprüfung bewenden lassen, weil die für die Subsumtion zugrunde zu legenden Tatsachen unstreitig sind und auch die entsprechende rechtliche Qualifikation der Klägerin zwischen den Parteien nicht umstritten ist (vgl. das angeführte Senatsurteil BAG 29, 364 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 07.11.1984 - 4 AZR 286/83
    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts ist das Merkmal der Einkaufsbefugnis nach dem für die Tarifauslegung maßgebenden Tarifwortlaut und dem tariflichen Gesamtzusammenhang (vgl. BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) ausreichend bestimmt und bestimmbar, so daß es insoweit eines Rückgriffs auf die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale zur Auslegung nicht bedarf.
  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

    Auszug aus BAG, 07.11.1984 - 4 AZR 286/83
    Auf die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale muß allerdings dann zurückgegriffen werden, wenn das Tätigkeitsbeispiel selbst unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können (BAG Urteil vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 zur Veröffentlichung vorgesehen ).
  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 369/83

    Supermarkt - Eingruppierung einer Kassiererin - Lebensmittel-Supermarktes -

    Auszug aus BAG, 07.11.1984 - 4 AZR 286/83
    Hierbei ist davon auszugehen, daß nach der Senatsrechtsprechung die Tarifvertragsparteien die allgemeinen tariflichen Tätigkeitsmerkmale einer Gehaltsgruppe des GTV als erfüllt ansehen, wenn ein Angestellter ein in der betreffen den Gehaltsgruppe aufgeführtes Tätigkeitsbeispiel erfüllt (BAG Urteil vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 369/83 zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 147/17

    Eingruppierung - (Erste) Fachkraft in der Rechtsbehelfsstelle

    Welcher Art diese Heraushebung ist, macht der Begriff alleine nicht deutlich, sondern ist aus den allgemeinen tariflichen Bestimmungen zu ermitteln (vgl. zum Begriff des/der Ersten Verkäufers/in in den Tarifverträgen des Einzelhandels BAG 7. November 1984 - 4 AZR 286/83 -) .
  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Auf die allgemeinen Merkmale muß wieder dann zurückgegriffen werden, wenn die vom Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit von einem Tätigkeitsbeispiel nicht oder nicht voll erfaßt wird (vgl. BAG Urteil vom 8. Februar 1984, BAGE 45, 121 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Tarifverträge: Auslegung; Urteil vom 7. November 1984 - 4 AZR 286/83 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, beide mit weiterem Nachweis).
  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 540/03

    Eingruppierung eines Abteilungsleiters im Einzelhandel in Sachsen -Tarifauslegung

    Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 7. November 1984 (- 4 AZR 286/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 6) festgestellt, dass der Begriff des Einkäufers im Groß- und Einzelhandel einen fachspezifischen Inhalt mit einem bestimmten Berufsbild hat.
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